Rentenrechner Schweiz : AHV, BVG & 3a

Berechnungsmethode entspricht dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) sowie dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).

Schweizer 3-Säulen-Rentenrechner: Ermitteln Sie Ihr gesamtes monatliches Alterseinkommen aus der 1. Säule (AHV), der 2. Säule (BVG) und der Säule 3a. Berücksichtigt die gesetzlichen Werte 2026 (AHV-Maximalrente von 2'520 CHF/Monat, BVG-Umwandlungssatz 6,8%) und berechnet Ihre persönliche Vorsorgelücke.

Wie verwendet man diesen Rechner?

  1. Tragen Sie Ihren monatlichen Bruttolohn ein, um Ihre Lohnersatzquote im Alter zu bestimmen.
  2. Geben Sie Ihre geschätzte AHV-Rente ein (oder 0 für eine automatische Berechnung nach Skala 44).
  3. Erfassen Sie Ihr aktuelles BVG-Guthaben (Pensionskasse) und die jährlichen Sparbeiträge.
  4. Geben Sie Ihr Säule 3a Guthaben und die verbleibenden Jahre bis zum Referenzalter (65) ein.
  5. Lesen Sie Ihre monatliche Gesamtrente und Ihre verbleibende Vorsorgelücke in Echtzeit ab.

Formel & Berechnungsmethode

Berechnungsgrundlagen des Schweizer 3-Säulen-Vorsorgesystems

Gesamtrente = AHV-Rente + (BVG-Endkapital x 6,8% / 12) + (3a-Endkapital / 240 Monate); Ersatzquote = Gesamtrente / Bruttolohn

Das Schweizer Modell stützt sich auf: 1) AHV (Existenzsicherung durch staatliche Umlage) ; 2) BVG (Berufliche Vorsorge zur Fortführung des gewohnten Lebensstandards, Ziel ~60%) ; 3) Säule 3a (Individuelle Selbstvorsorge zum Schließen der Einkommenslücke). Der Verzehr des 3a-Kapitals ist auf 240 Monate (20 Rentenjahre) ausgelegt.

Berechnungsbeispiel

Bei 8'500 CHF Monatslohn und 20 Jahren bis zur Rente: AHV-Rente 2'520 CHF + BVG-Rente 2'100 CHF + 3a-Entnahme 950 CHF = 5'570 CHF/Monat (65,5% Ersatzquote, Vorsorgelücke von 2'930 CHF/Monat).

Wichtige Erkenntnisse

Ergebnisse interpretieren

Bedeutung der 60%-Regel

Das Schweizer Vorsorgesystem sichert mit AHV und BVG rund 60% des letzten Lohns ab. Bei Einkommen über 89'460 CHF/Jahr sinkt dieser Deckungsgrad deutlich, weshalb private Vorsorge über die Säule 3a unverzichtbar ist.

Vorsorgelücke wirksam schließen

Um eine monatliche Vorsorgelücke von 1'500 CHF über einen Zeitraum von 20 Ruhestandsjahren auszugleichen, wird bei Renteneintritt ein zusätzliches Kapital von rund 360'000 CHF benötigt.

Begleitung & Beratung

💡 Experten-Tipp: Bestellen Sie alle 4 bis 5 Jahre einen kostenlosen Auszug aus dem individuellen Konto (IK-Auszug) bei Ihrer Ausgleichskasse. Jedes fehlende Beitragsjahr (Beitragslücke) führt zu einer lebenslangen Kürzung der AHV-Rente um mindestens 1/44 (ca. -2,3%) und kann nach Ablauf von 5 Jahren nicht mehr nachgezahlt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die AHV-Rente in der Schweiz im Jahr 2026?
Im Jahr 2026 liegt die gesetzliche AHV-Vollrente für eine Einzelperson (Skala 44 mit 44 Beitragsjahren) zwischen mindestens 1'260 CHF und höchstens 2'520 CHF pro Monat. Für ein verheiratetes Paar ist die Summe beider Renten gesetzlich auf maximal 150% der Einzelrente plafoniert, also auf höchstens 3'780 CHF pro Monat.
Wie wird die AHV-Rente konkret berechnet?
Die Berechnung der AHV-Rente stützt sich auf zwei Faktoren: 1) Die Beitragsdauer (vollständig sind 44 Beitragsjahre zwischen Alter 21 und 65; jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung um mindestens 1/44); 2) Das massgebende durchschnittliche Jahreserwerbseinkommen. Die Maximalrente von 2'520 CHF/Monat wird ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von rund 90'720 CHF erreicht.
Wann werde ich in der Schweiz pensioniert (Referenzalter)?
Durch die Reform AHV 21 gilt für Männer und Frauen ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren (für Frauen der Übergangsjahrgänge 1961 bis 1969 gilt ein schrittweiser Anstieg). Ein Vorbezug ist ab 63 Jahren mit lebenslanger Rentenkürzung möglich, ein Aufschub bis Alter 70 mit Rentenzuschlag.
Wie viel Rente bekommt man durchschnittlich in der Schweiz?
Aus der Kombination von 1. Säule (AHV) und 2. Säule (Pensionskasse) erhalten Vollzeitangestellte in der Schweiz typischerweise zwischen 3'500 CHF und 5'500 CHF pro Monat. Dies entspricht einer Lohnersatzquote von etwa 55% bis 65% des vorherigen Bruttolohns.
Darf man nach der Pensionierung weiterarbeiten und AHV beziehen?
Ja, eine Erwerbstätigkeit nach Alter 65 ist vollkommen zulässig. Erwerbstätige Rentner profitieren von einem Freibetrag von 1'400 CHF pro Monat (bzw. 16'800 CHF pro Jahr) je Arbeitgeber, auf den keine AHV/IV/EO-Beiträge entrichtet werden müssen.
Wer erhält die Rente im Todesfall?
Im Todesfall zahlen AHV und Pensionskasse Hinterlassenenleistungen: Witwen- bzw. Witwerrenten (unter gesetzlichen Voraussetzungen zu Kindern oder Ehedauer) sowie Waisenrenten für Kinder bis Alter 18 (in Ausbildung bis 25). Das Säule 3a Guthaben fällt an die Begünstigten nach gesetzlicher Rangordnung.

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